Reservation Waldhaus  032 552 02 10
Schwab Jolanda

Wyss Daniel
Präsident Burgerrat

Burgergemeinde Arch


Die Burgergemeinde Arch ist eine durch die Verfassung des Kantons Bern garantierte öffentlich-rechtliche Körperschaft und untersteht der kantonalen Gemeindegesetzgebung. Sie verfügt - im Gegensatz zur Einwohnergemeinde - weder über eine öffentlich-rechtliches Territorium noch über die Steuerhoheit. Die Burgergemeinde Arch ist steuerpflichtig. Sie ist auf die Erträge ihres Vermögens und ihre unternehmerische Tätigkeit angewiesen.

Hauptaktivitäten

Die Hauptaktivitäten der Burgergemeinde Arch sind die Bewirtschaftung von rund 167 ha Wald sowie von zurzeit rund 88 ha Kulturland. Dieses Kulturland wird gemäss Pachtreglement an die Landwirte in Arch verpachtet und zwar unabhängig davon, ob sie Burger oder Nichtburger sind.

Burgerland

Weiter stellt die Burgergemeinde Arch der Kieswerk Arch AG Land für den Kiesabbau und der Hornussergesellschaft Arch Land für ihre Spiele und das Clubhaus zur Verfügung.

Engagement

Lieferung von Holzschnitzeln für das Primarschulhaus und den Kindergarten in Arch bis max. Fr. 6'000.00 pro Jahr gratis; Gratislieferung des Holzes und Mithilfe beim Stellen des 1. August-Feuers in Arch; Verkauf von Brennholz; Vermietung des Waldhauses für private Zwecke.

Sie engagiert sich auf vielfältige Art und Weise auch im sozialen und kulturellen Bereich, sei dies durch finanzielle Unterstützung von Vereinen und Institutionen oder durch Gratislieferung von Holz bei kulturellen Anlässen und für die Schule. Oftmals beteiligt sich die Burgergemeinde auch finanziell an Anlässen und Vorhaben vor allem der Einwohnergemeinde aber manchmal auch der Kirchgemeinde. Nachfolgend seien nur einige Beispiele genannt: namhafte Beteiligung beim Bau des Primarschulhauses, Beteiligung an der Jungbürgerfeier und der Seniorenreise, grosszügige Spende für die Revision der Orgel in der Kirche von Arch.

Weitere Informationen zur Einwohnergemeinde Arch